Home

Kanzlei

Vorlesung
Übungen
Referententätigkeit

Publikationen
Referate zum Download

Disziplinarstrafrecht

Links

Mail an Webmaster

 

Home

Kanzlei

Vorlesung

Referententätigkeit

Publikationen
Referate zum Download

 

Disziplinarstrafrecht

 

Peter Hauser
Stefan Flachsmann
Patrick Fluri

Disziplinarstrafordnung

5. Auflage, Zürich 2008

An dieser Stelle finden Sie Ergänzungen zum Buch:

2.2.3a Leichte Fälle von Vermögensdelikten, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Bestechung

Art. 144b MStG legt fest, dass ein leichter Fall sich bei den genannten Delikten grundsätzlich aufgrund der Höhe des Deliktsbetrages oder des Sachschadens bemisst. Dabei ist u.E. analog zur Praxis zu Art. 172ter StGB auf einen Wert von CHF 300.- abzustellen.
Dies gilt auch für an sich qualifizierte Formen wie etwa den Kameradendiebstahl nach Art. 131 Ziff. 2 Abs. 2 MStG.
Immerhin ist festzuhalten, dass u.E. ein leichter Fall auch bei einem Deliktsbetrag oder Sachschaden von unter CHF 300.- ausnahmsweise ausgeschlossen werden muss, wenn die Täterkomponente oder das subjektive Tatunrecht entsprechend schwer wiegen.

Vgl. auch 2.5, S. 34 sowie Fall Nr. 12, S. 201 und Fall Nr. 24, S. 221 ff.

Diese Ergänzung gilt auch für die Tafeln zum Militärstrafrecht, Tafel 63, S. 106 FN 4.

 

2.2.4 Leichte Fälle von Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften

SVG und Berufskader (Unterstellung)

 

2.8 Militärgerichtliches Verfahren

Checkliste zur Lösung von praktischen Fällen im Disziplinarstrafrecht