| Disziplinarstrafrecht |
Peter Hauser Disziplinarstrafordnung 5. Auflage, Zürich 2008 An dieser Stelle
finden Sie Ergänzungen zum Buch: 2.2.3a Leichte Fälle von Vermögensdelikten, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Bestechung Art. 144b MStG legt
fest, dass ein leichter Fall sich bei den genannten Delikten grundsätzlich
aufgrund der Höhe des Deliktsbetrages oder des Sachschadens bemisst.
Dabei ist u.E. analog zur Praxis zu Art. 172ter StGB auf einen Wert
von CHF 300.- abzustellen. Vgl. auch 2.5, S. 34 sowie Fall Nr. 12, S. 201 und Fall Nr. 24, S. 221 ff. Diese Ergänzung gilt auch für die Tafeln zum Militärstrafrecht, Tafel 63, S. 106 FN 4.
2.2.4 Leichte Fälle von Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften SVG und Berufskader (Unterstellung)
2.8 Militärgerichtliches Verfahren Checkliste zur Lösung von praktischen Fällen im Disziplinarstrafrecht
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